Ausbildung Klasse A
Krafträder mit:
- Hubraum über 50 ccm oder
- bbH über 45 km/h
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 Kw
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern mit:
- Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder
- bbH über 45 km/h
- Leistung über 15 kW
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische Prüfung, keine theoretische Einschluss:
- AM
- A1
- A2
Mindestalter:
- 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A
- 21 Jahre bei Trikes
- 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
Mit der theoretischen Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden.
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.